
Der Oberste Gerichtshof hat eine bemerkenswerte Kehrtwende vollzogen: Wird eine AG oder GmbH auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen, bleiben ihre Vor- und Wiederkaufsrechte bestehen. Lesen Sie dazu den ganzen Artikel unseres Partners Florian Plattner, der im Rechtspanorama vom 31.03.2020, Die Presse, erschienen ist. Zum Artikel
Das Coronavirus bringt für Unternehmen große Herausforderungen mit sich. Vermehrt werden Unternehmer ihre abgeschlossenen Verträge nicht mehr (rechtzeitig) erfüllen können. Im Folgenden wird ein Überblick gegeben, welche rechtlichen Folgen die Probleme bei der Leistungserbringung mit sich bringen.
Die deutsche BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht FAQ zu ad-hoc Meldepflichten für Insiderinformationen (Art 17 MAR) zu Folgen der COVID-19 Pandemie. Das bietet auch Anhaltspunkte für die Handhabung durch Emittenten in Österreich. Zu ad-hoc Meldepflichten siehe auch die Übersicht COVID-19 Legal Update: Ad-hoc Meldepflichten börsenotierter Gesellschaften.
Wie im COVID-19 Tax Update vom 20.03.2020 gemäß BMF-Information angekündigt, hat das 2. COVID-19-Gesetz (veröffentlicht am 21.03.2020 im BGBl) verschiedene steuerliche Fristen verlängert sowie Schriften und Amtshandlungen im Zusammenhang mit den Corona-Unterstützungsmaßnahmen von Gebühren befreit.
Mit dem am 22.03.2020 in Österreich in Kraft getretenen zweiten COVID-19-Gesetz kommt es auch zu wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Zusammenschlussanmeldungen, deren Fristen und deren Verfahren vor dem Kartellgericht. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat darüber hinaus auch angekündigt, ihren Geschäftsbetrieb umzustellen.
Unsere Datenschutzexpertin Sonja Dürager hat in diesem Beitrag diverse Fragen rund um die datenrechtlichen Aspekte in der COVID-19 Situation beantwortet
Viele Bauunternehmen haben den Baustellenbetrieb bis auf weiteres eingestellt. In der Regel ist die ÖNORM B 2110 in Bauwerksverträgen vereinbart.
Um den Mitgliedstaaten die Abfederung der ökonomischen Auswirkungen des neuartigen Coronavirus zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission einen temporären Unionsrahmen veröffentlicht, durch den die Beihilfenregeln gelockert wurden. Unser Partner Christian F. Schneider gibt einen Überblick über die sich daraus ergebenden neuen Fördermöglichkeiten.
Die derzeitige Situation wirft viele Fragen im Zusammenhang mit der Abhaltung geplanter Haupt- oder Gesellschafterversammlungen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Versammlungen durchgeführt werden dürfen.
Verlängerung der Antragsfrist bei COVID-19 Folgen auf 120 Tage; Organpflichten in der Krise bleiben
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